BKF- LKW
Weiterbildung
Laut BKrFQG ist die vorgeschriebene Weiterbildung für Lkw-Fahrer in die folgenden drei Kenntnisbereiche unterteilt:
Kenntnisbereich 1
Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
Kenntnisbereich 2
Anwendung der Vorschriften
Kenntnisbereich 3
Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung,
Logistik
Aus diesen Kenntnisbereichen wurden die fünf Weiterbildungsmodule entwickelt. Bei Abschluss der Module erhält der Lkw-Fahrer einen Eintrag der Kennziffer 95 in den Kartenführerschein. Ab diesem Zeitpunkt ist die Weiterbildung alle fünf Jahre zu wiederholen
BKF-Bus
Weiterbildung
Laut BKrFQG ist die vorgeschriebene Weiterbildung für Omnibusfahrer in die folgenden drei Kenntnisbereiche unterteilt:
Kenntnisbereich 1
Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
Kenntnisbereich 2
Anwendung der Vorschriften
Kenntnisbereich 3
Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung,
Logistik
Aus diesen Kenntnisbereichen wurden die fünf Weiterbildungsmodule entwickelt.
Der Termin für die Eintragung der ersten Weiterbildung im Führerschein war der 10.09.2013. Ab dem Stichdatum ist die Weiterbildung dann alle fünf Jahre zu wiederholen.
Vollzeitausbildung Mo- Fr. 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr oder
Samstaglehrgänge von 08.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Firmen oder persönliche Förderung möglich
Annahme von Bildungsgutscheine möglich
Bitte vorher sich melden wegen Termin und Uhrzeitabsprache
Vollzeitausbildung Mo- Fr. 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr oder
Samstaglehrgänge von 08.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Firmen oder persönliche Förderung möglich
Annahme von Bildungsgutscheine möglich
Bitte vorher sich melden wegen Termin und Uhrzeitabsprache