Der "NEUE Weg"
zum Autoführerschein!
Der B197 ist eine Erweiterung des Automatikführerscheins (SZ 78), die ab dem 01.04.2021 in Kraft tritt.
Somit entstehen ganz neue Möglichkeiten zum Erlangen der Fahrerlaubnisklasse B.
Um nicht nur ein Automatikfahrzeug fahren zu dürfen, sondern auch alle PKW mit
Schaltgetriebe.
Was ändert sich zum „alten“ Klasse B Führerschein?
Die Ausbildung wird mit einem Automatik-und Schaltfahrzeug absolviert.
Die praktische Prüfung, wird dann mit einem Automatikfahrzeug gefahren. Somit entsteht ein Führerschein der Klasse B 197.
Für die Klasse B darf jetzt beides gefahren werden (Schaltfahrzeug und Automatik).
Bei einer Erweiterung auf zum Beispiel :
BE oder Motorrad wird dann auf einem Schaltfahrzeug ausgebildet und somit entfällt dann der Eintrag 197 für die Erweiterungsklassen.
Vorteile :
Preise
keine Mehrkosten für die Ausbildung/Prüfung.
Pädagogisch
sinnvoller – von leicht zu schwer
Somit weniger Stress und Überforderung des Fahrschülers in der Ausbildung.
Mehr Wissensvermittlung
da auch der Umgang mit Automatik ausgebildet wird.
Umwelt
Der Automatikführerschein ist die Zukunft. Bessere Beschleunigung, weniger Verschleiß,
Da wir auf Hybrid und in naher Zukunft auf Elektrofahrzeuge umsteigen, haben wir auch
bessere Abgaswerte und somit schonender für die Umwelt.
Nachteile :
-keine-
(bei Erweiterung einfach auf einem Schaltfahrzeug die Prüfung ablegen, somit entfällt die Schlüsselzahl für die Erweiterungen)
Ablauf der Ausbildung :
10 Stunden Schaltfahrzeug innerhalb der Gesamt-Fahrausbildung.
15 Minuten-Test mit dem Fahrlehrer auf einem Schaltfahrzeug (innerorts/außerorts).
Nach Abschluss der Gesamtausbildung bei Führerschein-Erstausbildung folgt eine offizielle Fahrprüfung durch den TÜV auf einem Automatikfahrzeug.
Ab wann
Ab sofort.
Auch für die, die bereits im Besitz der Fahrerlaubnis
Klasse B 78 (Automatik) sind,
können so die Erlaubnis, Schaltfahrzeug zu fahren, erreichen.