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B / B197 /(B-Automatik)

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Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt und im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

Mindestalter: 

18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17")


Eingeschlossene Klassen: 

AM und L

B197 - Der NEUE Weg zum Autoführerschein!

 

Der B197 ist eine Erweiterung des Automatikführerscheins (SZ 78), die ab dem 01.04.2021 in Kraft tritt.

Somit entstehen ganz neue Möglichkeiten zum Erlangen der Fahrerlaubnisklasse B.

 

Um nicht nur ein Automatikfahrzeug fahren zu dürfen, sondern auch alle PKW's mit
Schaltgetriebe.

 

 

Was ändert sich zum „alten“ Klasse B Führerschein?

Die Ausbildung sowie die praktische Prüfung, wird mit einem Automatikfahrzeug absolviert. Somit entsteht ein Automatikführerschein der Klasse B SZ 78.

Wer jedoch auch seinen Führerschein auf Schaltgetriebe fahren möchte, hat nun 2

Möglichkeiten:


Den Führerschein B197 gleich mit in die Ausbildung zu integrieren oder diesen nach der
Ausbildung jederzeit zu erweitern.

 

Preise

ohne Mehrkosten für die Ausbildung/Prüfung. 

 

Pädagogisch

sinnvoller – von leicht zu schwer

Somit weniger Stress und Überforderung des Fahrschülers in der Ausbildung.

 

Mehr Wissensvermittlung

da auch der Umgang mit Automatik ausgebildet wird.

 

Umwelt

Der Automatikführerschein ist die Zukunft. Bessere Beschleunigung, weniger Verschleiß,

Da wir auf Hyprid und in naher Zukunft auf Elektrofahrzeuge umsteigen haben wir auch
bessere Abgaswerte und somit schonender für die Umwelt.

 

Ablauf der Erweiterung

10 Stunden Schaltfahrzeug innerhalb der Gesamt-Fahrausbildung.
15 Minuten-Test mit dem Fahrlehrer auf einem Schaltfahrzeug (innerorts/außerorts).

Nach Abschluß der Gesamtausbildung bei Führerscheinerstausbildung folgt eine offizielle Fahrprüfung durch den TÜV auf einem Automatikfahrzeug.

Ab wann

Ab sofort.

Auch für alle, die bereits im Besitz der Fahrerlaubnis
Klasse B SZ 78 (Automatik) sind.

BE

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Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500kg nicht überschreitet.

Mindestalter:

18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig

Eingeschlossene Klassen:

Keine

Adoption

B 96

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Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg.

Mindestalter:

18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“),

Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig

Eingeschlossene Klassen:

Keine

Adoption

C1 

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Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 , A, D1 und D mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Mindestalter:

18 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.


Eingeschlossene Klassen: 

Keine

Adoption

C1E

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Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der

  • Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt,

  • der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Masse von mehr als 3 500 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt.

Mindestalter: 

18 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse C1 notwendig


Eingeschlossene Klassen: 

BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist.

Adoption

C

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Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A 2, A, D1 und D mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Mindestalter: 

21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.


Eingeschlossene Klassen: 

C1

Adoption

CE

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  • Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Mindestalter:

 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse C notwendig.

 

Eingeschlossene Klassen:

BE, C1E, T und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.

Adoption

D

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Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Mindestalter: 

24 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.


Eingeschlossene Klasse:

D1

Adoption

DE

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Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Mindestalter: 

24 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse D notwendig.


Eingeschlossene Klasse:

BE, D1E

Adoption

AM

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Zweirädrige Kleinkrafträder

bbH maximal 45 km/h

Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum

Elektromotor bis 4 kw Leistung

Dreirädrige Kleinkrafträder

bbH maximal 45 km/h

Fremdzündungsmotoren bis 50 ccm Hubraum

Diesel- /Elektromotor bis 4 kw Leistung

Vierrädrige Leicht- Kraftfahrzeuge

bbH maximal 45 km/h

Fremdzündungsmotoren bis 50 ccm Hubraum

Diesel-/ Elektromotor bis 4 kw

Leermasse maximal 350 kg

Mindestalter: 

16 Jahre


Eingeschlossene Klassen:

 keine

Adoption

A1

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Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Mindestalter:

16 Jahre


Eingeschlossene Klasse: 

AM

Adoption

A2

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Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).

Mindestalter: 

18 Jahre


Eingeschlossene Klassen: 

A1 und AM

Adoption

A

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Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Mindestalter:

24 Jahre


Eingeschlossene Klassen: 

A2, A1 und AM

Adoption

L

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Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Mindestalter: 

16 Jahre


Eingeschlossene Klassen:

keine

Adoption

T

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Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Mindestalter: 

16 Jahre bei 40 km/h (bbH) und 18 Jahre bei 60 km/h (bbH)


Eingeschlossene Klasse: 

L, AM

Adoption

Mofa

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Mindestalter:

15 Jahre

Adoption
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